FREIWILLIGE FEUERWEHR LICHTENBERG
Erste Hilfe
- was muss ich wann tun? -
Unter Erster Hilfe versteht man die von jedermann durchzuführende
Maßnahme, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder
Gesundheitsstörungen
bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst)
abzuwenden oder zu mildern.
Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der
Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
Rechtliche Situation
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern
ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er
durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der
Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl.
Paragraph 323c Strafgesetzbuch). Wer nicht hilft, macht sich der
unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet
werden kann, schuldig.
Der Gesetzgeber schützt den Ersthelfer.
Erste-Hilfe-Lehrgang
In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital
bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für
nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld
ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um
Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z. B.
Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein
besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock. Die
Dauer umfasst acht Doppelstunden
à 90 Minuten.
ErsteHilfeOnline ist ein völlig kostenloser Service für alle,
die sich für die Erste Hilfe interessieren. In diesem Ratgeber
wird Ihnen gezeigt wie Sie als Ersthelfer in einer Notsituation
schnell und sicher helfen können. Totzdem oder gerade deswegen möchten
wir Sie ermutigen einen Kurs in Erster Hilfe beim Roten Kreuz oder einen
anderen Organisation zu besuchen, denn nur durch praktische Übung
werden Sie die gezeigten Handgriffe auch sicher beherrschen können.
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